Alle von Limousinenservice Ingolstadt eingesetzten Fahrzeuge mit Chauffeur sind gemäß § 49 PbefG
von der jeweils zuständigen Behörde konzessioniert.
IHK geprüfter Betrieb für Chauffeur- und Limousinenservice
Genehmigung durch das Landratsamt München, Sachgebiet 6.3 - Verkehrsrecht
Konzession nach Personenbeförderungsgesetz (PBefG) für Verkehr mit Mietwagen nach § 49 PBefG.
Desweiteren besteht für alle eingesetzten Mietwagen zur gewerblichen Personenbeförderung
eine umfangreiche Versicherung mit einer Deckungssumme von pauschal 100 Mio Euro.
Für Personenschäden 8 Mio Euro je geschädigte Person, sowie eine zusätzliche
Insassenunfallversicherung mit bis zu 50.000 Euro nach dem Pauschalsystem.
